Parteien

Die Art wie Politik gemacht wird, d.h. wie der Staat seine Aufgaben wie Strafrecht, Bildung, Wirtschaft etc. organisiert, wird im Rahmen der Staatsgründung festgelegt, für Deutschland ist das im Grundgesetz geregelt. Dort sind in den ersten 19 Artikeln  die grundlegenden Freiheits- und Schutzrechte jedes Bürgers festgelegt. In den folgenden:

Art 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) ………..

Art 21
(1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
(2) ….

Art 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.
(2)…….

Art 62
Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und aus den Bundesministern.

Art 63
(1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.
(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.

Art 64
(1) Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.
(2)…………

Art 65
Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.

Interessant ist in dieser Vorgabe, dass die Parteien keinerlei Rolle in der Definition der politischen Organe spielen, sie sind nur dazu da, die politische Willensbildung zu unterstützen. Zusammen mit Artikel 38 ergibt sich eigentlich die Folgerung, dass die Parteien nur bis zur Wahl eine Bedeutung haben sollten, d.h. die Vermittler zwischen dem Bürger und den möglichen Repräsentanten bilden. Sie legen den Fokus auf bestimmte Themen (Umwelt, Freiheit) oder bestimmte wirtschaftliche oder soziologische Theorien (Kapitalismus, Sozialismus). Diese Festlegung bezeichne ich als Ideologie, die dem Bürger eine Orientierung bei der Wahl eines Abgeordneten oder der Gruppe, in der er seine Ideen am besten einbringen kann, gibt.

Parteien werden oft benutzt zur Zementierung von Mehrheitsverhältnissen einer Regierung über den Fraktionszwang. Das zumindest ist nicht durch das Grundgesetz festgelegt, führt häufig zu faulen Kompromissen bei Gesetzentwürfen und ist angesichts komplexer und stabilitätsbedrohender Probleme nicht mehr zeitgemäß, sondern sogar eher gefährlich.

In Gefahr und höchster Not bringt stets der Mittelweg den Tod.( Friedrich von Logau)

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