Eine frühe Auswirkung der Technisierung war die Mobilität für viele Menschen, was dazu führte, dass sich das (nicht kriegerische) Zusammentreffen von Menschen aus sehr verschiedenen Kulturen nicht nur im Rahmen von Reisen, sondern plötzlich auch im Alltagsleben ereignet. In der Reise Situation versteht sich der „Fremde“ auch als solcher und agiert in der Regel entsprechend zurückhaltend, ebenso auch der Besuchte, der wegen des Temporären der Situation eher von Neugier und Gastfreundschaft getrieben wird. Ein Großteil der sozialen Konsistenz in einer Gemeinschaft basiert auf einem gemeinsamen kulturellen Hintergrund, da Gemeinschaften ursprünglich örtlich begrenzt sind. Mit der Mobilität und Freizügigkeit in der Welt, verbunden mit wirtschaftlichen Ungleichheiten, kommt es zu Einwanderungen in größerem Umfang, wodurch aus der „Reise“ Situation eine „Alltagssituation“ wird.
Hier sind Konflikte vorprogrammiert, selbst in einer sozial stabilen Gemeinschaft, weil die Zielvorstellungen und Wertvorstellungen von Gerechtigkeit / Richtigkeit nicht mehr kompatibel sein müssen zwischen den Gruppen einer Gemeinschaft aus „Einheimischen“ und „Zugereisten“. Die neuen Mitglieder der Gemeinschaft befinden sich plötzlich in einer fremden Welt, in der die Umsetzung der Gerechtigkeit nicht nur anders ist als von ihnen erlernt, sondern ihnen gegebenenfalls sogar hochgradig ungerecht erscheinen.
Der Integrationsprozess muss ein evolutionärer sein, d.h. er dauert über Generationen und ist Teil der Evolution der Gemeinschaften zu einer globalen Gemeinschaft. Die Methode dieser Evolution ist die der offenen Kommunikation, die allen Beteiligten die Möglichkeit gibt, ihre Sicht darzulegen gemäß der Grundsätze:
- Alle Menschen sind auf Grund ihrer gemeinsamen biologischen Abstammung gleich im Sinne ihrer grundsätzlichen Bedürfnisse und Ziele.
- Alle Menschen sind unterschiedlich auf Grund ihrer individuellen biologischen Herkunft, allein daraus soll niemand Ungerechtigkeit erfahren.
- Jeder Mensch ist frei von Schuld bei seiner Geburt.
- Alle Bedürfnisse und Ziele eines Menschen lassen sich erreichen ohne einem anderen Menschen Leid oder gar den Tod zuzufügen.
- Zur Aufrechterhaltung der Gemeinschaft muss jeder Mensch bereit sein, Ungerechtigkeit zu ertragen. Seine Freiheit erlaubt ihm auch das zu tun.
Die Offenheit dieser Diskussion schließt im Ergebnis auch die Möglichkeit ein, dass kein Konsens zwischen den verschiedenen Umsetzungen des Rechts gefunden werden kann, dann müsste die Konsequenz auch Trennung sein. In jedem Fall setzt es auf beiden Seiten den Willen voraus, eine einheitliche Gemeinschaft zu bilden. Koexistenz im Sinne paralleler Gemeinschaften ist keine Lösung, da es wegen des Zusammenlebens immer zu „gemischten“ Situationen kommt. Der Staat kann hier die Gerechtigkeit nur aufrechterhalten, wenn aus einer Koexistenz eine echte Integration wird, in dem Sinne, dass die Widersprüche in den wesentlichen Wertvorstellungen aufgelöst , assimiliert oder privatisiert werden können. Das letztere funktioniert nur mit Konfliktbereichen, die sich allein auf das Handeln eines einzelnen Individuums beschränken, im Rahmen der Freiheit jedes Bürgers und in den Grenzen der Gesetze.
Wichtig ist, in jedem Konflikt zunächst die Frage zu klären, warum hat der Gegenüber diese für mich erst mal unverständliche Einstellung. Jeder handelt vernünftig, man muss seine Vernunft erkennen. Wegen unserer grundsätzlichen Gleichheit im Sinne der biologischen Grundlagen, müssen alle Handlungen auf dieser Basis nachvollziehbar sein.
Aktuelle Fragestellungen in dem Zusammenhang:
Moschee Bau
Die Möglichkeit der Ausübung anderer religiöser Sitten in entsprechenden Gebäuden ist lösbar durch Privatisierung, d.h. erlaubt soweit sie sich im Rahmen der Gesetze bewegt.
Religionsunterricht
Um eine gerechte Situation zu schaffen, müsste der Religionsunterricht aller wesentlichen Glaubensrichtungen einheitlich geregelt werden (Assimilation).
Ehrenmord
Da diese Handlung gegen Gesetze verstößt, kann unsere Gemeinschaft diese Handlung nicht assimilieren, hier muss es tatsächlich zu eine Auflösung kommen, im Sinne einer Akzeptanz des Gesetzes. Wenn der Wille zur Integration vorhanden ist, erlaubt die Freiheit des Menschen auch, auf diese Regel zu verzichten.