Staat und Bürger

Wie in „Ich brauche keine Millionen“ ausgeführt, ist es die Aufgabe des Staates, mit Hilfe von Regeln und Strukturen allen seinen Bürgern die Erreichung ihrer persönlich Ziele potentiell zu ermöglichen . Dabei muss der Staat folgende aus dem Menschenbild abgeleiteten Gegebenheiten berücksichtigen.

1. Gleichheit
Alle Menschen sind auf Grund ihrer gemeinsamen biologischen Abstammung gleich im Sinne ihrer grundsätzlichen Bedürfnisse und Ziele, diese sind im wesentlichen
Selbsterhaltung, Arterhaltung, Schutz durch die Gemeinschaft (Herdentrieb), Integration in die Gemeinschaft (Hackordnung) und Selbstachtung.

2. Individualität
Alle Menschen sind unterschiedlich auf Grund ihrer individuellen biologischen Herkunft und ihres Lebenslaufs, allein daraus darf niemandem ein Nachteil erwachsen, da das genuin zum Menschsein gehört.
Insbesondere folgt daraus, dass jeder Mensch frei von Schuld ist bei seiner Geburt.

3. Verhältnismäßigkeit
Auf Grund der Tatsache, dass alle Menschen im Prinzip die selben allgemeinen Ziele haben, die insbesondere wegen der Selbstachtung auch die Bedürfnisse anderer Menschen einbeziehen, kann der Staat davon ausgehen, dass sich alle  Bedürfnisse und Ziele eines Menschen erreichen  lassen, ohne einem anderen Menschen Leid oder gar den Tod zuzufügen.

4. Duldsamkeit
Die potentielle Freiheit des Handelns, gekoppelt mit dem Herdentrieb sowie dem Wunsch nach Integration,  ermöglichen es jedem  Menschen im Einzelfall Ungerechtigkeit (Frustration seiner individuellen Ziele) in Kauf zu nehmen, solange sein Glaube daran, dass die Gemeinschaft für Gerechtigkeit sorgt, erhalten bleibt.

5. Transparenz
Jeder Mensch muss die Möglichkeit haben, einerseits ihm wiederfahrene Ungerechtigkeit öffentlich zu machen und andererseits Zugriff auf alle relevanten Informationen zu haben, die zur Beurteilung der Situation seiner Person in Bezug auf die versprochene Gerechtigkeit nötig sind. Damit wird der Glaube des Einzelnen an die Gerechtigkeit erhalten und auch die Stabilität des Staates sichergestellt.

6. Effizienz
Der Staat muss dafür sorgen, dass entweder der Einzelne oder die Gemeinschaft aus den erlittenen Ungerechtigkeiten lernen kann im Sinne der Verbesserung der eigenen Verhaltensweise oder durch Anpassung der Regeln. Auch dieser Prozess muss möglichst transparent sein.

7. Lokalität
Die Zahl der Bürger eines Staates kann sehr groß werden, der einzelne Bürger jedoch lebt letztlich in einer vergleichsweise kleinen sozialen Gruppe mit der er eine regelmäßige direkte Interaktion hat. Das bedeutet, dass der Staat, um seinen Auftrag zu erfüllen, zwar einheitliche Regeln einführen muss, deren Durchführung aber möglichst lokal erfolgen sollte, da der Bürger die Gerechtigkeit seiner Situation innerhalb seines sozialen Kontextes beurteilt.

Da der Staat jedem einzelnen Bürger die Erreichung seiner Ziele ermöglichen soll und andererseits wegen der Individualität dieser Ziele nur der Bürger selbst diese durch sein Handeln erreichen kann, muss der Staat für den Umgang aller Bürger untereinander Regeln aufstellen, die sicherstellen, dass es bei diesem Wettbewerb der Zielerreichungen  auch mit gerechten Dingen zugeht. Dabei müssen diese Gesetze zwei Dinge leisten, wie ebenfalls in „Staat und Bürger“ beschrieben. Erstens muss der ungerecht Behandelte (Kläger)  die Möglichkeit haben, den Sachverhalt öffentlich zu machen und zweitens sollte der daraufhin eingeleitete „Prozess“  sicherstellen, dass aus dem Vorfall gelernt wird, zukünftige, ähnliche Konflikte zu vermeiden. Was nicht notwendiger Weise geregelt sein muss, ist eine Wiedergutmachung im Sinne eines „den Vorfall ungeschehen machen“.
Da es ja im Prinzip „nur“ darum geht, dass der Kläger seinen Glauben an die Gerechtigkeit behält, kann wegen der Individualität jedes einzelnen Falls nicht wirklich im Vorhinein geregelt werden, was dazu nötig ist. Im einfachen Fall (Diebstahl) kann es genügen, dass der Vorfall öffentlich wird: Der Beklagte wird sichtbar mit Auswirkungen auf sein soziales Umfeld und dass das Gestohlene erstattet wird. Daher sollten die Gesetze in diesem Bereich nicht zu spezifisch sein und die Lösung möglichst lokal (dort, wo möglichst Kläger, Beklagter und der soziale Kontext bekannt sind) und auf den individuellen Fall bezogen erfolgen.

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